Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 15.03.2020 und ggfs. Stichwahl am 29.03.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (10./XIV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung, 16.01.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Stadt Gunzenhausen gewährt den ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 15.03.2020 und ggfs. Stichwahl am 29.03.2020 folgende Entschädigungen:

Kommunalwahl am 15.03.2020 und ggfs. Stichwahl am 29.03.2020


Grundpauschale

75 €
Zusätzlich für Wahlvorsteher/ innen, stellv. Wahlvorsteher/ -innen sowie Schriftführer /innen

20 €
Zusätzlich für Personen, die an der Wahleinweisung teilnehmen (kommt nur für den Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter und den Schriftführer in Betracht)

5 €
Sonderregelung für Wahlhelfer, die nur zum Auszählen (ab 18.00 Uhr) eingesetzt sind

30 €
Inanspruchnahme privater Wahllokale

75 €

Der Beschluss Nr. 106 des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.04.2017 wird insoweit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.01.2021 12:17 Uhr