Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Aha Bollerwiese“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 802, 803 (Teilfläche) alle Gemarkung Aha, zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes; Antrag vom 02.01.2020; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (77./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (77./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.02.2020 ö Beschliessend 4
Stadtrat 1. Sitzung (85./XIV) des STADTRATES 27.02.2020 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 02.01.2020 auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Aha Bollerwiese“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 802, 803 (Teilfläche) alle Gemarkung Aha, zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Die Bauleitplanung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,8 ha.

3.        Mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist ein qualifiziertes Planungsbüro auf der Grundlage der gültigen HOAI zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2023 09:49 Uhr