Sportförderung; Zuschuss an den TV 1860 Gunzenhausen e.V. für die Umgestaltung der Halle in der Industriestraße 21 in eine Sporthalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (41./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 17.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 2. Sitzung (41./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 17.02.2020 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Auf Antrag vom 29.01.2020 gewährt die Stadt Gunzenhausen dem TV 1860 Gunzenhausen e.V.
für die Umgestaltung der Halle in der Industriestraße 21 in eine Sporthalle einen freiwilligen Sportförderungszuschuss in Höhe von bis zu

18.000,00 €.

Dieser Betrag entspricht rd. 15 v.H. der förderfähigen Investitionskosten in Höhe von voraus-sichtlich 120.000,00 €.

Die Auszahlung des städtischen Zuschusses erfolgt entsprechend dem Baufortschritt gegen Nachweis der angefallenen Kosten. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Kosten sowie
deren Finanzierung durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu belegen.

Der TV 1860 Gunzenhausen e.V. muss die geförderten Sportanlagen mindestens 10 Jahre und die geförderten beweglichen Sportgroßgeräte mindestens 5 Jahre entsprechend dem Förderzweck nutzen. Bei einer vorzeitigen Nutzungsänderung bzw. –aufgabe sind für jedes angefangene Jahr der nicht zweckentsprechenden Nutzung 1/10 bzw. 1/5 des gewährten Zuschusses zurückzuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 11:48 Uhr