Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Nord, Teilbaugebiet I“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 715/120 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Alemannenstraße 26) zur Errichtung eines Recyclinghofes; Antrag vom 10.01.2020; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (85./XIV) des STADTRATES, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (77./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.02.2020 ö Beschliessend 3
Stadtrat 1. Sitzung (85./XIV) des STADTRATES 27.02.2020 ö Beschliessend 3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 10.02.2020, lfd. Nr. 846, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 10.01.2020 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Nord, Teilbaugebiet I“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 715/120 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Alemannenstraße 26), zur Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf für die Errichtung eines Recyclinghofes mit Gebrauchtwarenmarkt (Abfallwirtschaftszentrum) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 1 ha.

  1. Durch den Antragsteller ist ein Durchführungsvertrag vorzubereiten und mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.12.2020 10:28 Uhr