Bestellung des Herrn Ersten Bürgermeisters Karl-Heinz Fitz zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (1./XV) des STADTRATES, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1. Sitzung (1./XV) des STADTRATES 05.05.2020 ö Beschliessend 11

Beschluss

Gemäß § 2 Personenstandsgesetz und § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird Herr Erster Bürgermeister  Karl-Heinz Fitz  mit Wirkung vom 05.05.2020 zum  Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen  für den Standesamtsbereich Gunzenhausen bestellt.

Die Bestellung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf und endet spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister. Sie gilt im Fall einer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung fort.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 09:17 Uhr