Flurneuordnung Unterschwaningen 3; Übernahme der Baulast des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegs, Flur-Nr. 492/1, Gem. Cronheim; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (78./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 11.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (78./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 11.03.2020 ö Beschliessend 4

Beschluss

Die Stadt Gunzenhausen übernimmt das Eigentum und die Baulast des ihr von der Teilnehmergemeinschaft Unterschwaningen 3 zugewiesenen, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegs, Flur-Nr. 492/1, Gem. Cronheim einschließlich der Durchlässe.

Die Baulast richtet sich nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Wegeanschlüsse sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2024 14:31 Uhr