Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Interessensbekundung des Advent-Wohlfahrtswerkes e. V. für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung in Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 15.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 3. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 15.04.2020 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Interessensbekundung des Advent-Wohlfahrtswerkes e.V. vom 03.02.2020 für die Trägerschaft und den Betrieb einer neuen Kindertageseinrichtung in Gunzenhausen mit 25 Kindergarten- und 12 Kinderkrippenplätzen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bildung und Soziales bedankt sich für das Interesse und bittet vor einer endgültigen Entscheidung um folgende Informationen:

Nachdem der Stadt Gunzenhausen das Advent-Wohlfahrtswerk e.V. als Träger von Kindertageseinrichtungen bisher nicht bekannt ist, ist vorab ein pädagogisches Grundkonzept für die geplante Kindertageseinrichtung vorzulegen und dem Ausschuss nähere Informationen über den Träger zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 11:49 Uhr