Bauherr: Cheema Karmjeet und Bhupinder Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Gewerberaum und Garage Baugrundstück: Sonnenstraße 38 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1565


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (79./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich der Einrichtung eines nicht störenden Gewerbebetriebes (Kosmetikstudio) im Allgemeinen Wohngebiet wird zugestimmt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet II“ im Hinblick auf
-die Überschreitung der Grundflächenzahl,
-die Nichteinhaltung des Garagenstandorts und der Zufahrt,
-die Überschreitung der Baugrenze und
-die Nichteinhaltung der festgesetzten Dachneigung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet II“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2020 08:27 Uhr