Bauvorhaben: Nutzungsänderung Wohnhaus als Ferienhaus mit Befristung der Nutzung bis 31.10.2021 Baugrundstück: Streudorf 109 Gemarkung: Streudorf Flur-Nr.: 73/13


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (79./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 31 und 36 BauGB wird nicht erteilt.

  1. Der Ausnahme von den  Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Streudorf-Süd“, 2. Änderung im Hinblick auf die Nutzung des bestehenden Wohnhauses als Beherbergungsbetrieb (Ferienwohnung) mit Befristung der Nutzungsart bis zum 31.10.2021 im Allgemeinen Wohngebiet wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2020 08:27 Uhr