Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (86./XIV) des STADTRATES, 29.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (86./XIV) des STADTRATES 29.04.2020 ö Beschliessend 1

Beschluss









Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die  
STADT GUNZENHAUSEN   folgende Nachtragshaushaltssatzung:


















§ 1








Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.


















§ 2








Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird nicht geändert.




















§ 3








Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht

geändert.





















§ 4








Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die in der Haushaltssatzung festgesetzt wurden,
werden nicht geändert.




















§ 5








Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird nicht geändert.



















§ 6








E n t f ä l l t .
















§ 7








Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.






























































Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2020 14:49 Uhr