Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (2./XV) des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt, 10.06.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Dienstag 07.04.2020 bis einschließlich Donnerstag, 07.05.2020 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt nimmt die 9 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 02.06.2020 werden zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.09.2020 09:22 Uhr