4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Nord, Teilbaugebiet I“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 715/120 (Teilfläche) Gemarkung Gunzenhausen (Alemannenstraße 26) zur Errichtung eines Recyclinghofes; Antrag vom 10.01.2020 Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt, 09.07.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 30.04.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2020 09:45 Uhr