Bauvorhaben: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage „Albert-Schweitzer Stadt Wohnungen“ Baugrundstück: Albert-Schweitzer-Straße 50 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1482/22, 1482/106 1482/107


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt, 09.07.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/22, 1482/106, 1482/107 zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern im Hinblick auf die geringfügige Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl und der Nichteinhaltung der Festsetzung zur Errichtung von Stellplätzen wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/22, 1482/106, 1482/107 zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Die Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen wegen der geringfügigen Überschneidung der Abstandsflächen zwischen den beiden geplanten Baukörpern wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.09.2020 09:45 Uhr