Bauvorhaben: Nutzungsänderung Mieteinheit 7 I. OG zur Fahrschule Baugrundstück: Tachauer Straße 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 580


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt, 09.07.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen Nord-Ost sind zu beachten und einzuhalten.

2.        Die Auflagen der Fachbehörden ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz sind uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten.

3.        Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in dessen Nähe (max. Entfernung ca. 200 m) nachzuweisen. Soweit die erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen werden können, können diese gemäß Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO bei der Stadt Gunzenhausen abgelöst werden. Unter dieser Maßgabe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2020 09:45 Uhr