Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Neue Ausbildungsfinanzierung sowie Ausbildungsumlage für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.12.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (3./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 3. Sitzung (3./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.07.2020 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Der Stiftungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass durch das Gesetz über Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz) mit Wirkung vom 01.01.2020 sowohl die Pflegeausbildung als auch die Finanzierung der Pflegeausbildung neu geregelt wurde.

In Ausführung dieser gesetzlichen Neuregelung hat das Burkhard-von-Seckendorff-Heim gemäß Festsetzung der Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH vom 11.05.2020 für das Jahr 2020 eine Einzahlung in einen Ausgleichsfonds in Höhe von 37.546,31 EUR zu leisten. Aus diesem Ausgleichsfonds wird künftig die Pflegeausbildung durch Ausgleichszuweisungen an die Berufs fachschulen für Pflege sowie an die Einrichtungsträger der praktischen Ausbildung finanziert.

Nach den Bestimmungen des Pflegeberufegesetzes wird dieser Einzahlungsbeitrag in den Ausgleichsfonds über eine Ausbildungsumlage refinanziert, die von den Heimbewohnern zusätzlich zu den vereinbarten Entgelten zu bezahlen ist.

Nachdem der Beginn dieses Ausbildungsfonds vom ursprünglich vorgesehenen Termin 01.04.2020 zweimal verschoben worden ist und nunmehr zum 01.08.2020 startet, ist auch die Refinanzierung durch die Heimbewohner in den Monaten August bis Dezember 2020 aufzubringen.

Für die Bewohner des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes fällt somit in den Monaten August bis Dezember 2020 eine zusätzliche Ausbildungsumlage von täglich 1,43 EUR bzw. durchschnittlich 43,50 EUR im Monat an.

Im Gegenzug entfällt zum 31.08.2021 der bisherige Ausbildungszuschlag.

Die Heimbewohner wurden bereits mit Schreiben vom 26.06.2020 über diese Ausbildungsumlage informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2020 11:14 Uhr