Sportförderung; Zuschuss an den Schützenverein Unterwurmbach e.V. für die Errichtung eines Anbaus sowie Sanierung des Schützenhauses in Unterwurmbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (1./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 1. Sitzung (1./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 22.07.2020 ö Beschliessend 4

Beschluss

Die Stadt Gunzenhausen gewährt dem Schützenverein Unterwurmbach e.V. für die Errichtung eines Anbaus und die Sanier ung des Schützenhauses in Unterwurmbach einen freiwilligen Sportförderungszuschuss in Höhe von bis zu   37.100,00 EUR;  höchstens jedoch
40.000,00 EUR.

Dieser Betrag entspricht rd. 15 v.H. der förderfähigen Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich 247.703,00 EUR.

Die Auszahlung des städtischen Zuschusses erfolgt entsprechend dem Baufortschritt gegen Nachweis der angefallenen Kosten. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Kosten sowie
deren Finanzierung durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu belegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.07.2020 12:41 Uhr