Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung des Weges Flur-Nr. 492/1, Gemarkung Cronheim zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 133


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (6./XV) des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt, 17.08.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Der von der Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Unterschwaningen 3 zugewiesenene Weg, Flur-Nr. 492/1, Gemarkung Cronheim wird gemäß Art. 6 und Art. 53 BayStrWG zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 133 gewidmet.

Anfangspunkt:        Auf Höhe der Westgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 502, Gemarkung Cronheim

Endpunkt:        Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 15,
Flur-Nr. 492, Gemarkung Cronheim

Länge:        360 m

Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2020 10:55 Uhr