Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Stichstraße Flur-Nr. 489/26, Gemarkung Unterwurmbach zur Ortsstraße Nr. 39 „Richard-Stücklen-Straße“ im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet B13 West / An der Scheupeleinsmühle“


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (6./XV) des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt, 17.08.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Die Stichstraße Flur-Nr. 486/26, Gemarkung Unterwurmbach wird gemäß Art. 6 und Art. 46 BayStrWG zur Ortsstraße Nr. 39 „Richard-Stücklen-Straße“ gewidmet.

Anfangspunkt:        Einmündung in den bestehenden Teil der Ortsstraße Nr. 39
(Richard-Stücklen-Straße), Flur-Nr. 486, Gemarkung Unterwurmbach

Endpunkt:        Einmündung in das Grundstück Flur-Nr. 486/25, Gemarkung Unterwurmbach auf Höhe der Nordgrenze des Flurstücks 486/20, Gemarkung Unterwurmbach

Länge:        38 m

Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2020 10:55 Uhr