Bauvorhaben: Nutzungsänderung – Verkauf und Lagerung v. textilen Bodenbelägen, Vorhängen u. Farbe in ein Schuhgeschäft Baugrundstück: Ansbacher Straße 19 Gemarkung: Schlungenhof Flur-Nr.: 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt, 09.09.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung wird aufgrund der rechtskräftigen Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Schlungenhof Mitte“, gemäß §§ 34 und 36 BauGB nicht erteilt.

Eine Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB kann aufgrund der entgegenstehenden öffentlichen Belange (Schutz des zentralen Versorgungsbereichs „Innenstadt“) nicht in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2020 10:30 Uhr