Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jahnstraße“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 811/50, 811/51, 811/5 u. 814/9, alle Gemarkung Gunzenhausen; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES, 22.10.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 13.10.2020, lfd.-Nr. 48, beschließt der Stadtrat:

  1. Der durch das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, erstellte Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 28.09.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 09:10 Uhr