Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1544/2, 1544/4, 1544/10, 1544/11, alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag vom 25.06.2020; Änderungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES, 22.10.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 13.10.2020, lfd.-Nr. 49, beschließt der Stadtrat:

  1. Zum Zwecke der innerörtlichen Nachverdichtung wird der Bebauungsplan „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet I im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1544/2, 1544/4, 1544/10 und 1544/11, alle Gemarkung Gunzenhausen (Leonhardsruhstraße) geändert.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 3.770 m².

  1. Der von Herrn Architekt Heribert Schiller, Nürnberg, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 30.10.2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 09:10 Uhr