Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (4./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES, 21.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (4./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.10.2020 ö Beschliessend 4.3
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 12.4

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



448.600  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



309.600  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



7.270.500  €
7.648.500  €
378.000  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



3.325.900  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan für das

Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
2.000.000  €

festgesetzt.























§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.













§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
1.000.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2020 11:38 Uhr