Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (8./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 13.10.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2020 12:21 Uhr