Abbruch Bestandsgaragen, Ersatzbau von vier Garagen mit Aufstockung zur Schaffung von zwei Wohneinheiten, Baugrundstück Spitalwaldstraße 10a, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 1595/395
Daten angezeigt aus Sitzung: 8. Sitzung (8./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt | 8. Sitzung (8./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT | 13.10.2020 | ö | Beschliessend | 10.1 |
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.
2. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Spitalwald“ im Hinblick auf die Errichtung eines Kniestocks wird zugestimmt.
3. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Spitalwald“ sind zu beachten und einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2020 12:21 Uhr