Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung des Anwesens Nordstetten 34 ( Fl.Nr. 42/1, Gem. Nordstetten), Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung (10./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 01.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt | 10. Sitzung (10./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT | 01.12.2020 | ö | Beschliessend | 3 |
Beschluss
Die Sachverhaltsdarstellung des Stadtbauamtes zur Abwassersituation des Anwesens Nordstetten 34
wird zur Kenntnis genommen.
Das Anwesen Nordstetten 34, Fl.Nr. 42/1, Gemarkung Nordstetten, wird als bezeichnetes Gebiet nach Art.70 Abs.1, Nr. 2 BayWG - nicht an kommunale Abwasseranlagen angeschlossene Anwesen – eingestuft (Gebietsklasse 3).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2021 10:39 Uhr