Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 39. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 199 (Teilfläche) und 200, beide Gemarkung Cronheim, Antrag vom 27.05.2020; Änderungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES, 16.12.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 01.12.2020, lfd.-Nr. 65, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag der Firma Rupp GmbH & Co. KG, Cronheim 62, 91710 Gunzenhausen vom 27.05.2020 (Eingang Stadt Gunzenhausen) auf Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 199 (Teilfläche) und 200, beide Gemarkung Cronheim, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die gleiche Fläche ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

3.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt Gunzenhausen und dem Antragsteller zu schließen.

4.        Der durch das Ingenieurbüro Klos GmbH & Co. KG, Spalt, erstellte Flächennutzungsplan-änderungsentwurf mit Datum vom 01.12.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2021 12:38 Uhr