Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung (11./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 10.12.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2021 angemeldet:

Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen:
  • Modernisierungsgutachten        20.000,00 €
  • Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne)        15.000,00 €
2.        Grunderwerb:        10.000,00 €
3.        Ordnungsmaßnahmen:
  • Verlagerung von Gewerbebetrieben        30.000,00 €
  • Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        100.000,00 €
  • Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII                  50.000,00 €
  • Neugestaltung des Rathaushofes        330.000,00 €
  • Neugestaltung des Busparkplatzes am Schießwasen        50.000,00 €
4.        Baumaßnahmen:
  • Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus        62.000,00 €
  • Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen        50.000,00 €
  • Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        60.000,00 €
5.        Sonstiges:
  • Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        30.000,00 €
  • Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        61.000,00 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        868.000,00 €

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 13:28 Uhr