Erweiterung der integrativen Kindertagesstätte in Gunzenhausen um zwei Kindergartengruppen und eine Frühförderstelle und Errichtung eines Nebengebäudes, Baugrundstück Im Hollerfeld 1, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 1371


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (12./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 20.01.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Der Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich der Errichtung einer Einrichtung für soziale Zwecke (Kindertageseinrichtung) im eingeschränkten Gewerbegebiet wird zugestimmt.

3.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen Teilbaugebiet Süd“ im Hinblick auf
  • die Überschreitung der Baugrenze und
  • die Nichteinhaltung der Dachgestaltung
wird zugestimmt.

4.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen Teilbaugebiet Süd“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 10:46 Uhr