Nutzungsänderung des bestehenden Recycling- und Wertstoffhofs zu Lagerräumen des städtischen Bauhofs und Errichtung einer Überdachung der bestehenden Lagerboxen; Aufstellen eines Notstromaggregats, Baugrundstück Am Sportplatz 11, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 1100


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB.

  1. Der Erteilung einer Ausnahme von der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ festgesetzten Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der Nutzungsänderung zu Lagerräumen in einer Gemeinbedarfsfläche für Recyclinghof wird zugestimmt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Vorgaben zu Außenwandverkleidungen wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2021 09:30 Uhr