Coronabedingte Lockerungen für Bewohnerinnen und Bewohner im Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (16./XV) des STADTRATES, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (16./XV) des STADTRATES 27.05.2021 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Durch die Neuregelung in der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2021 dürfen Bewohnerinnen und Bewohner des BvS–Heimes die Einrichtung wieder verlassen und betreten.

Dem Stadtrat ist bewusst, dass damit der Schutz, insbesondere der Bewohnerinnen und Bewohner vor Corona-Virus-Infektionen, gegebenenfalls mit schweren und tödlichen Verläufen, nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Bewohnerinnen und Bewohner sind deshalb auf die Risiken, die aus dem Verlassen des Heimes und der Entscheidung gegen eine Schutzimpfung resultieren, ausdrücklich hinzuweisen.

Darüber hinaus soll weiter versucht werden, Corona-Virus-Infektionen vom Burkhard-von-Seckendorff-Heim und deren Folgen, möglichst von der Einrichtung und der dort lebenden und arbeitenden Menschen fernzuhalten.

Deshalb sollen sich die nicht oder nicht vollständig Geimpften regelmäßig testen lassen. Die Testung soll bei Rückkehr in das Heim bzw. bis spätestens 48 Stunden danach erfolgen.
Der vorgenannte Personenkreis soll mindestens einmal pro Woche, aber auch anlassbezogen, getestet werden. Dies gilt auch anlassbezogen für Bewohnerinnen und Bewohner, die das Heim nicht verlassen.
Damit sollen möglichst die in das Heim getragenen Infektionen erkannt werden.
Die Testung kann im Wege von PCR-Tests in einem der Testzentren oder durch Schnelltests in den eingerichteten Teststationen gegen Nachweis, beziehungsweise durch Schnelltests unter Aufsicht von Mitarbeitern oder Beauftragten des Heimes erfolgen.

Die Kosten der Testungen, sofern diese im Heim stattfinden, trägt die Hospitalstiftung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.06.2021 10:05 Uhr