Errichtung einer Stützmauer und eines Doppelstabmattenzauns, Baugrundstück Hummelweg 8, Gemarkung Frickenfelden, Flur-Nr.: 303/46


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 14.06.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Frickenfelden, „Sonnenwiese“ bezüglich der Unzulässigkeit von Stützmauern zur Straßenseite wird erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass der ebenfalls im Widerspruch zu den Festsetzungen errichtete Zaun sowie das Tor so gekürzt werden, dass sie – gemessen vom Gelände an der Grundstücksgrenze – eine Höhe von 1,25 m inklusive Stützmauer nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.06.2021 12:30 Uhr