Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Ausweisung des Baugebiets "Reutberg III"; Änderungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (17./XV) des STADTRATES, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 14.06.2021, lfd. Nr. 128 beschließt der Stadtrat:

  1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, wird zur Ausweisung des Baugebiets Reutberg III wie folgt geändert:
  • Im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 1520/42, Gemarkung Gunzenhausen und Fl.-Nr. 308/1 (Teilfläche) Gemarkung Oberasbach von einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Bolzplatz/Spielplatz" in eine Wohnbaufläche;
  • im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 308, Gemarkung Oberasbach von einer Siedlungsfläche im ländlichen Bestand zu einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Bolzplatz/Spielplatz";
  • im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 1520 (Teilfläche) und 1520/157 (Teilfläche), beide Gemarkung Gunzenhausen von einer Siedlungsfläche im ländlichen Bestand (Grünfläche) in eine Wohnbaufläche;
  • im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 1519/18 (Teilfläche) sowie Fl.-Nr. 1394/35 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen und Fl.-Nr. 300 (Teilfläche) von einer Grünfläche in eine öffentliche Straßenfläche;
  • im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1520/111 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen von einer Wohnbaufläche in eine öffentliche Straßenfläche sowie Grünfläche;
  • im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1393, Gemarkung Gunzenhausen von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Grünfläche sowie Fläche für Abwasserbeseitigung.

  1. Der Entwurf der 32. Flächennutzungsplanänderung des Ingenieurbüros Christofori und Partner, Heilsbronn mit Datum vom 14.06.2021 wird gebilligt.

  1. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bebauungsplan „Reutberg III“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets aufgestellt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.06.2021 13:59 Uhr