Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Reutberg III" zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (17./XV) des STADTRATES, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 14.06.2021, lfd. Nr. 129 beschließt der Stadtrat:

  1. Im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 300 (Teilfläche), 300/1, 308, 308/1, alle Gemarkung Oberasbach sowie im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 1394/35, 1393, 1519/18, 1520, 1520/42, 1520/124 (Teilfläche), 1520/144 (Teilfläche), 1520/111, 1520/145, 1520/153, 1520/156, 1520/157 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, wird der Bebauungsplan „Reutberg III“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets aufgestellt. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 8,6 ha.

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Reutberg III“ samt Begründung und Umweltbericht des Ingenieurbüros Christofori und Partner, Heilsbronn mit Datum vom 14.06.2021 wird gebilligt.

  1. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird der rechtswirksame Flächennutzungsplan zur Anpassung an den Entwurf des Bebauungsplans geändert.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Datenstand vom 30.06.2021 13:59 Uhr