Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des Bebauungsplanes "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (17./XV) des STADTRATES, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 14.06.2021 lfd. Nr. 127 beschließt der Stadtrat:

1.        Der Antrag vom 27.05.2021 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Frickenfelden I“ durch Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans „Frickenfelden I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden (Spitalfeldstraße/Weinstraße), zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zuge der Berichtigung ohne separates Änderungsverfahren. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der 7. Änderung beträgt ca. 1,3 ha.

3.        Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme vorzubereiten und abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2021 13:59 Uhr