Übertragung der Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG auf den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (17./XV) des STADTRATES, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Die Stadt Gunzenhausen beschließt, dass sie ab dem 01.01.2022 die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

  1. Die Stadt Gunzenhausen tritt dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.

  1. Die Stadt Gunzenhausen überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
       
    1. die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
    2. die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

ab dem 01.01.2022 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

  1. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:

Fitz, Karl-Heinz, Erster Bürgermeister

Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird mit Zustimmung des Zweiten Bürgermeisters Schnell und des Dritten Bürgermeisters Kolb bestimmt:

Stephan, Klaus, geschäftsleitender Beschäftigter

Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung (siehe beigefügten Entwurfsvorschlag). Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2021 13:59 Uhr