Neubau eines Mehrparteienwohnhauses, Baugrundstück Lindleinswasenstraße 56, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 1595/247


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (18./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 12.07.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Erteilung einer Ausnahme von der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Spitalwald“ festgesetzten Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der Errichtung eines Bankraumes im reinen Wohngebiet wird zugestimmt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Spitalwald“ im Hinblick auf
  • die Überschreitung der Baugrenze,
  • die Nichteinhaltung der Geschossflächenzahl,
  • die Nichteinhaltung der maximalen Zahl der Vollgeschosse und
  • die Nichteinhaltung der Dachgestaltung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Spitalwald“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.07.2021 08:29 Uhr