Weiterentwicklung des ÖPNV und der nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität in Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES 29.07.2021 ö 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Weiterentwicklung des ÖPNV ist – neben dem Radverkehr - ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Gunzenhausen. Dies gilt es kontinuierlich auszubauen um den Verkehr CO2-neutral zu gestalten.

  1. Die Aufgaben des ÖPNV in Gunzenhausen, derzeit 
    - der Betrieb eines Stadtbusbüros, 
    - die Stadtbus-, Kirchweihbus-, Rufbus- und Freizeitbuslinien 
    sollen künftig einer eigenen „Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH Gunzenhausen (MVG-GUN) übertragen werden. Diese neue Gesellschaft wird als 100%ige Tochter der Stadt Gunzenhausen geführt. Ein Gesellschaftsvertrag ist zeitnah auszuarbeiten.

  1. Die neue Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH hat neben den bisherigen ÖPNV-Aufgaben, den Auftrag nachhaltige und klimafreundliche Mobilitätsangebote zu fördern. Dies sollen insbesondere sein:

    a) Mobilitätszentrum und ggfs. touristische Anlaufstelle am Bahnhof
    b) Digitalisierung von Fahrgastinformationen
    c) Vermietung von Elektro-Fahrzeugen
    d) Förderung von Carsharingprojekten
    e) Verwaltung von Fahrradabstellplätzen und eines Fahrradparkhauses 
        am Bahnhof, Fahrrad- und Lastenradverleih mit Reparaturwerkstatt und
        Umkleidemöglichkeiten für Radfahrer am Bahnhof
    f) E-Ladestationen für E-Autos und E-Fahrräder
    g) Verwaltung der gewerblichen oder wohnwirtschaftlichen Nutzung 
       des Bahnhofsgebäudes

  1. Die bisher den Stadtwerken Gunzenhausen übertragenen ÖPNV-Aufgaben werden zum 01.01.2022 auf die neue „Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH Gunzenhausen (MVG-GUN)“ übertragen. 

  1. Die neue Mobilitäts- und Verkehrs- GmbH übernimmt die wesentlichen Verträge von den Stadtwerken Gunzenhausen GmbH, insbesondere die Betriebsführungsverträge mit der Fa. Barthel (Stadtbus- und Kirchweihbusverkehr), der Fa. Fuchs (Rufbusverkehr) und mit der Fa. Bauer & Schlecht (Freizeitverkehr).

  1. Die Übertragung der Konzessionen für die o.g. Verkehre an die neue Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH ist bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.
  2. Die neue Mobilitäts- und Verkehrs GmbH erhält ein Stammkapital in Höhe von 25.000 € und zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 625.000 € als Kapitaleinlage.

  1. Das bisher bei den Stadtwerken Gunzenhausen GmbH eingesetzte Personal für den ÖPNV (2 Mitarbeiter) soll auch in der neuen Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH eingesetzt werden.

  1. Die Stadt Gunzenhausen beantragt gemäß Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG die Übernahme der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft (Art. 8 BayÖPNVG) vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für die Nahverkehrsbeziehungen, die im Wesentlichen auf das Gebiet der Stadt Gunzenhausen beschränkt sind. 

    Dies sind im Einzelnen: 

    Zum 01.01.2022:
    - Stadtbuslinien VGN-Linien-Nr. 640, 640.1 und 641
    - Kirchweihbuslinien VGN-Linien-Nr. 641k – 646k

    Zum 01.01.2024:
    - Rufbuslinien VGN-Linien-Nr. 642.1 – 642.5

    Außerdem sollte für folgende Linien, deren Nahverkehrsbeziehungen über das Stadtgebiet von Gunzenhausen hinausgehen, die Aufgabenträgerschaft zum 01.01.2022 beantragt werden:

    - Freizeitbuslinien VGN-Linien-Nr. 689 und 699

    Die Stadt beantragt ergänzend beim Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Beibehaltung der jährlichen Grundförderung in Höhe von 40.000 € für die Dienstleistungen und Aufwendungen für den ÖPNV.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2021 10:58 Uhr