Aufstellung eines Wohncontainers, Baugrundstück Strittstraße 6, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 767/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (19./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Erteilung einer Ausnahme von der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Gunzenhausen „Nord“, Teilbaugebiet I festgesetzten Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der Aufstellung eines Wohncontainers in der Fläche für den Gemeinbedarf wird zugestimmt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord“, Teilbaugebiet I im Hinblick auf
  • die Nichteinhaltung der Dachgestaltung und
  • die Nichteinhaltung der Fassadengestaltung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord“, Teilbaugebiet I sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Einer Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gem. Art. 63 BayBO wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2021 15:55 Uhr