Anbau eines Abstellraumes sowie Überdachung des Eingangsbereiches an einem bestehenden Einfamilienhaus, Baugrundstück Streudorf 91, Flur-Nr.: 73/2, Gemarkung Streudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (20./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 20.09.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Streudorf-Süd“ im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Streudorf-Süd“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2021 16:05 Uhr