Sportförderung; Zuschuss an den SV Cronheim 1962 e.V. für die Erweiterung und Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung am Sportplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 4. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 22.09.2021 ö Beschliessend 1

Beschluss

Auf Antrag vom 31.08.2021 gewährt die Stadt Gunzenhausen dem SV Cronheim 1962 e.V. 
für die Erweiterung und Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung am Sportplatz 
einen freiwilligen Sportförderungszuschuss in Höhe von bis zu

10.200,00 €.

Dieser Betrag entspricht rd. 15 v.H. der förderfähigen Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich 68.240,00 €.

Die Auszahlung des städtischen Zuschusses erfolgt entsprechend dem Baufortschritt gegen Nachweis der angefallenen Kosten. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Kosten sowie 
deren Finanzierung durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu belegen. Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt frühestens ab dem 1. Januar 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2021 11:32 Uhr