Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG); Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie für die Monate Januar bis Mai 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 4. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 22.09.2021 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt zur Kenntnis, dass der Ersatz der Elternbeiträge gemäß 416. Newsletter vom 13.04.2021 des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales für die Monate Januar bis Mai 2021 vom Freistaat Bayern mit Pauschalbeträgen durchgeführt wird. Den Kommunen ist es freigestellt, sich mit ca. 30 % zu beteiligen. 

Die Stadt Gunzenhausen übernimmt den vom Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit den Kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagenen anteiligen freiwilligen Beitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021 in Höhe von ca. 5.790 € für die beiden Kinderhorte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2021 11:32 Uhr