Jahresabschluss 2019 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (9./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES, 23.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (9./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 23.09.2021 ö Beschliessend 1
Stadtrat 10. Sitzung (19./XV) des STADTRATES 30.09.2021 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


1.        Der Jahresabschluss 2019 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 724.018,07 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2020 in Höhe von 360.087,96 Euro durch eine Verringerung der Kapitalrücklage und in Höhe von 56.155,30 Euro durch eine Verringerung des Gewinnvortrages auszugleichen, wird zugestimmt. Der verbleibende Jahresfehlbetrag von 307.774,81 Euro kann im Jahr 2020 nicht gedeckt werden und verbleibt damit in den Büchern des Jahres 2020 als Verlustvortrag. Dieser Verlustvortrag ist gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 WkPV spätestens nach fünf Jahren durch die Hospitalstiftung als Trägerin des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes auszugleichen, sofern er bis dahin nicht durch in den nächsten fünf Wirtschaftsjahren realisierbare Gewinnvorträge kompensiert wird oder durch eine bis zu diesem Zeitpunkt evtl. vorhandene Gewinnrücklage ausgeglichen werden kann.

3.        Der Jahresabschluss 2019 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2022 13:42 Uhr