Anpassung der Ablösungsbeträge für Kfz-Stellplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (21./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Ablösebeträge für Kfz-Stellplätze werden wie folgt neu festgesetzt:

Zone I (Sanierungsgebiete I, II, III/1, VIII)                9.000,00 €
Zone II (übrige Kernstadt)                        =        6.000,00 €
Zone III (Ortsteile)                                =        4.000,00 €
Für Wettbüros wird die Zahlung von Ablösebeträgen ausgeschlossen.

Die Neufestsetzung gilt für alle ab dem 13.10.2021 noch nicht bauaufsichtlich genehmigten Bauvorhaben bzw. Genehmigungsfreistellungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2022 09:48 Uhr