Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen, Flur-Nr.: 54/6, Gemarkung Frickenfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (21./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 33 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Kindergarten Frickenfelden“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2022 09:48 Uhr