Carportneubau an eine bestehende Garage, Baugrundstück Albert-Schweitzer-Straße 70, Flur-Nr.: 1505/134, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (21./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd IIIa“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der festgesetzten Dachneigung wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd IIIa“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2022 09:48 Uhr