Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Spitalwald" im Bereich des Grundstücks "Lindleinswasenstraße 56" durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit integriertem Raum für Bankautomaten; Antrag vom 15.11.2021; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

Der Antrag vom 15.11.2021 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Spitalwald“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1595/247, Gemarkung Gunzenhausen (Lindleinswasenstraße 56), zur Errichtung eines 4-geschossigen Mehrfamilienhauses mit integriertem Bankraum wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 1.200 m². 

Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt ist von der Antragstellerin vorzubereiten, mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2021 09:41 Uhr