Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Süd, Teilbaugebiet II", im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1557/6, Gemarkung Gunzenhausen; Antrag vom 23.12.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (26./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 10.01.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 23.12.2021 auf Änderung des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1557/6, Gemarkung Gunzenhausen, zur Ergänzung
- der zulässigen Dachform Flachdach mit einer Dachneigung von 0° - 6°, 
- der zulässigen Dacheindeckung in anthrazitfarbenen Tönen bei Satteldächern, Pultdächern, 
  Zeltdächern und Walmdächern und als extensive Begrünung bei Flachdächern, 
- der Erhöhung der zulässigen Wandhöhe von 6,75 m auf 7,00 m und 
- der Erhöhung der zulässigen Einfriedungshöhe samt Sockel von 1,25 m auf 1,5 m 
wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 3.000 m². 

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

  1. Dem Stadtrat ist ein entsprechender Bebauungsplanänderungsentwurf zur Billigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Datenstand vom 11.03.2022 11:05 Uhr