Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 41. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Grünfläche in eine gemischte Baufläche im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 207 und 209, Gemarkung Cronheim (Cronheim 86 und 89); Anträge vom 22.12.2021 und 14.01.2022; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö Beschliessend 1

Beschluss

  1. Die Anträge vom 22.12.2021 und 14.01.2022 auf Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen von einer Grünfläche zu einer gemischten Baufläche werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die gleiche Fläche eine Einbeziehungssatzung aufgestellt. 

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu tragen. Hierfür ist in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Stadtbauamt ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. 

  1. Der Vorentwurf zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2022 14:44 Uhr