Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 13 BauGB über die Einbeziehung der Grundstücke Fl.-Nrn. 207 und 209 der Gemarkung Cronheim (Cronheim 86 und 89) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil; Anträge vom 22.12.2021 und 14.01.2022; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Den Anträgen vom 22.12.2021 und 14.01.2022 auf Erlass einer Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur-Nrn. 207 und 209, Gemarkung Cronheim, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil wird zugestimmt. 

  1. Parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung wird für die gleichen Flächen der Flächennutzungsplan von einer Grünfläche in eine gemischte Baufläche geändert.

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu tragen. Hierfür ist in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Stadtbauamt ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

  1. Dem Stadtrat ist ein entsprechender Satzungsentwurf zur Billigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2022 14:44 Uhr