Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Landesamt für Schule“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 405/3 (Teilfläche), 441, 441/2, 441/4 (Teilfläche), 441/6 (Teilfläche), 456/2 (Teilfläche), 698/2, 698/4 und 698/5 alle Gemarkung Gunzenhausen (Bahnhofstraße/ Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Verwaltung“; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 16.02.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Donnerstag, 18.11.2021 bis einschließlich Montag, 20.12.2021 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 18 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 08.02.2022 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten lassen. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 09:05 Uhr